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G607 Stimmen

Das sagt der TÜV

Der Komfort in Ihrem Wohnmobil kommt aus der Flasche. Denn erst mit einer Flüssiggas-Anlage wird der Urlaub in einem Caravan zum angenehmen Erlebnis-Tripp. Sie sorgt für Licht und leckere Mahlzeiten. Doch Vorsicht: Gas ist ein hochbrisanter Stoff. Schon kleine Fehler oder Mängel an Ihrer Flüssiggas-Anlage können äußerst gefährlich sein. Daher müssen Flüssiggas-Anlagen alle zwei Jahre von einem Experten auf Herz und Nieren geprüft werden. Schließlich geht es um Ihre Gesundheit. Sie können den Check an vielen TÜV SÜD Service-Centern durchführen lassen. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin.

Hinweis: Für die Hauptuntersuchung Ihres Wohnmobils benötigen Sie eine gültige Gasprüfbescheinigung für die Gasanlage.

Quelle: tuvsud.com

Das sagt der DVFG

Verbraucher sollten Flüssiggas-Anlagen in Wohnmobilen alle zwei Jahre von zertifizierten Sachkundigen prüfen lassen. Diese Prüfungen erfolgen auf Basis des DVGW-Arbeitsblattes G 607, das die Anforderungen an die Anlage und die einzuhaltenden Fristen regelt. Deshalb spricht man auch vereinfachend von der „G 607-Prüfung“ oder einer „Gasprüfung G 607“. Fahrzeugbetreiber tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Gasanlage an Bord. Von einer gültigen G 607-Prüfbescheinigung profitieren sie in mehrfacher Hinsicht: So dient diese insbesondere im Schadensfall gegenüber der Versicherung als Sorgfaltsnachweis, der den einwandfreien Zustand der Flüssiggas-Anlage im Wohnmobil dokumentiert. Ebenfalls wichtig für einen unbeschwerten Urlaub: Viele Campingplatz-Betreiber verlangen von ihren Gästen eine gültige Prüfbescheinigung als Voraussetzung für die Anmietung eines Stellplatzes.

Quelle: dvfg.de

Das sagen Versicherer

Eine regelmäßige Gasprüfung bei Wohnanhängern ist auch aus versicherungs­recht­lichen Gründen sinnvoll. Denn gemäß § 31 Straßen­verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind Sie als Fahrzeughalter für die Sicherheit Ihres Kfz verantwortlich.Fahren Sie mit defekter Gasanlage, ist das grob fahrlässig und Sie riskieren Ihren Versicherungsschutz. Die Folge: Im Schadensfall kann Ihr Versicherer seine Leistung verweigern und Sie bleiben auf dem Schaden sitzen. Können Sie hin­gegen eine gültige Gasprüf­be­schei­nigung nach G 607 vorweisen, sind Sie in jeder Hinsicht auf der sicheren Seite.


Quelle: allianz.de